Wir bringen Sie wieder richtig in Form
Für diejenigen, die bereits eine Flugausbildung absolviert haben, aber mittlerweile schon etwas „eingerostet“ sind, bieten wir spezielle Auffrischungskurse an.
Wenn Sie also schon seit einiger Zeit keinen Steuerknüppel mehr in Händen hatten, wenden Sie sich gerne an uns.
Die Nachtflugberechtigung
Wenn Sie 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang fliegen möchten!
Eine Sichtflugerlaubnis Ihrer Privatlizenz allein reicht nicht aus. Der Weg zum Überlandflug bei Nacht ist nur für diejenige frei, die eine entsprechende Berechtigung besitzen.
Wir von helipoint schulen Sie zur Nachtflugberechtigung (NVFR). Voraussetzungen sind neben der Ausbildung zum Privathubschrauberführer die Berechtigung zum kontrollierten Sichtflug (CVFR).
«Ausbildung zur Erlangung der Berechtigung zur Durchführung von Nachtflügen (NVFR) gemäß LuftPersV Kapitel 19, § 83
Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Motorsegelführer, die eine Instrumentenflugberechtigung nicht besitzen, bedürfen zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht der Nachtflugberechtigung.
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind
- für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge ( CVFR ) besitzen
- die Flugausbildung.
Die Flugausbildung umfasst mindestens fünf Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln mit 10 Nachtstarts und 10 Nachtlandungen im Alleinflug und zwei Nachtüberlandflügen mit je einer Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz mit Fluglehrer, davon ein Überlandflug zur Einweisung und ein Überlandflug, bei dem der Bewerber die Tätigkeit des verantwortlichen Luftfahrzeugführers auszuüben hat.»
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